Laut StGB § 259 – Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. – müssen Herr Schäuble und Frau Merkel wohl bald ins Gefängnis!
Ganz klar, die Daten sind gestohlen (!), die Daten richten sich gegen fremdes Vermögen (!), Herr Schäuble will sich die Daten mit Unterstützung von Frau Merkel beschaffen (!) und sich bzw. die deutschen Kassen damit bereichern (!).
Aber manche sind eben gleicher als gleich und bei denen gelten Gesetze nicht.
Damit jetzt keine Missverständnisse entstehen, ich bin auch nicht begeistert davon, dass die Zumwinkels dieses Landes Steuern hinterziehen und ihr Geld ins Ausland schaffen, aber ich hab noch nirgendwo gelesen, dass unsere Politiker für Gesetztesverstöße nicht bestraft werden dürfen!
Ganz deiner Meinung. Hatte gestern schon deswegen eine lange und hitzige Diskussion mit meinem Mann. Ich sehe es aber wie du. Gesetz ist Gesetz und das hat auch für Politiker zu gelten.
Und was ist mit der politischen Immunität gem. Art. 46 II GG?
„Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.“
Da geht doch noch was…
@ Franzi: Danke für deine Zustimmung! Allerdings frage ich mich gerade, ob’s auch barrierefreie Gefängnisse gibt?
@ Herr Olsen: Du hättest weiterlesen sollen: Art. 46 IV GG
„Jedes Strafverfahren … gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.“
Frau Olsen:
Du schrobst, dass Du noch nie gelesen hast, dass unsere Politiker für Gesetztesverstöße nicht bestraft werden dürfen.
Jetzt hast Du’s gelesen.
@ Herr Olsen: Das ist ja so nicht richtig – siehe Absatz IV, wie ich schon schrob. Das kann alles auf Verlangen des Bundestages wieder aufgehoben werden. Wer also als Politiker eine Straftat begeht, muss nicht unbedingt dafür bestraft werden. Und in diesem speziellen Fall würden die Chancen auf Straffreiheit wohl sehr groß sein!
Nein, das werden sie leider nicht, bestraft, die werten Politiker. Wenn dem allerdings so wäre, wer würde uns dann regieren?
Erdbeere mit vertautem Gruße
Auch wenn ich prinzipiell sehr vehement gegen solche „Ad Hoc-Übergriffe“ bin, darf man nicht vergessen, dass das, was die netten Steuerhinterzieher tun eine Straftat ist.
Dabei steht unwiderstösslich fest, dass es sich bei den Steuerhinterziehungen um Straftaten handelt, es gibt also nicht nur Verdachtsmomente, die durch die CD erhärtet werden könnten.
Die Aufklärung von Straftaten liegt (und besonders in diesem Fall) im Interesse des Staates (und ich dnke auch jeden Bürgers) – und besonders auch in meinem, weil ich nämlich so blöde bin und keine Millionen habe und brav meine Steuern zahle.
Im Übrigen ist es durchaus gängige Praxis, dass zur Aufklärung von Straftaten oder Ermittlung von Straftätern „illegale“ Aktionen ausgeführt werden, wie zB. der (scheinbare) Ankauf von Drogen, um Drogendealer festzusetzen, Verletzung des Fernmeldegeheimnis, usw. Aber auch dafür gibt es Gesetze und Vorschriften, die das regeln.
Ich stimme Maex zu.
Es besteht eine geringe Chance, dass mir als Bürger ein wenig der Steuern die nachgezahlt werden müssen, sollte es zu Verurteilungen kommen, zugute kommt.
Ein Großteil wird -wie immer- zum Fenster rausgeworfen und erscheint ein Jahr später im Schwarzbuch, aber vielleicht wird davon irgendwo auch eine Straße gebaut oder eine Schule renoviert, ein paar Polizisten eingestellt oder das Gehalt eines Lehrers bezahlt… wer weiß?
Deswegen bin ich dafür.
Laut Wolfgang Bosbach (Rechtsanwalt und Budestagsabgeordneter der CDU) sind Daten keine Sache, daher würde StGB § 259 nicht ziehen. Was sagte er noch? Der Bank würde ja durch die Kopie nichts fehlen, daher kein Diebstahl.
@Tetti 259 nicht, aber:
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
@Maex: § 202a würde eventuell auf den Verkäufer zutreffen, aber nicht auf den Käufer. Der Käufer steht in Sabines Beitrag im Mittelpunkt ihres Beitrages.
heißes thema. und merkel und co. sind wegen genannten themas schon angezeigt worden in berlin.
dennoch hätte ich auch gerne was von den ca. 400.000.000 hinterzogenen steuern irgendwo gesehen. und wenn es nur beim winterdienst ist…
@ Erdbeere: Wer MUSS uns denn regieren? Aber das ist jetzt wohl etwas zu philosophisch
@ Maex, Herr Olsen und ChrisBee: Ihr glaub allen Ernstes, dass der Bürger etwas von dem, was der Staat evtl. wiederbekommt, mitbekommt. Leute, ihr seid doch wohl lang genug auf der Welt um es besser zu wissen?!
@ tetti: Wo du recht hast, hast du recht!
mensch sabine, klar wird niemand an meiner tür klingeln und mir nen paar scheine übergeben. aber vllt. – also nur vllt. – kommt uns allen davon ja was zu gute.
@tetti IANAL, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich die Straftat „vererbt“. Auch für den Dritten/Käufer der Daten gelten IMHO die genannten Bedingungen.
@Sabine natürlich kommt die halbe Milliarde(!), die der Staat dadurch kriegt, in irgendeiner Form dem Bürger zugute.
„IANAL“ hat nix mit dem Poppes zu tun sondern heisst „I’m not a lawyer“, für all die die genauso unwissend sind wie ich
@ Maex: Das glaube ich erst, wenn ich es mitbekomme, also dein Wort in wessen Gehörgang auch immer!
@ ChrisBee: Das sind mir ein paar vllt’s zuviel…
ob ich meine mio’s mal schnell zurück holen sollte?
@sabine: dann ersetze doch ein vllt. durch evlt. oder mgl.weise oder …
Die kleinen Hartz-IV-Opfer werden ständig gedemütigt. Da dürfen die großen Fische auch nicht einfach so davon kommen. Also ist diese CD schon mal ein Anfang. Es gibt ja direkt die ersten Selbstanzeigen, diese Feiglinge. ;)
Das das alles nicht ganz legal ist wissen alle, aber das stört ja niemanden hierzulande. Also wirds gemacht.
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